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   OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 1 NDH L 6/02   

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https://dejure.org/2003,25051
OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 1 NDH L 6/02 (https://dejure.org/2003,25051)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2003 - 1 NDH L 6/02 (https://dejure.org/2003,25051)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - 1 NDH L 6/02 (https://dejure.org/2003,25051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Veruntreuung im Rahmen einer einem Beamten im öffentlichen Interesse übertragenen Nebentätigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 62 S 2 BG ND; § 85 Abs 1 S 1 BG ND; § 11 DO ND
    Dienstvergehen; Entfernung aus dem Dienst; Geschäftsführung; innerdienstliches Dienstvergehen; Kommunalbeamter; Nebentätigkeit; Nebentätigkeit; uneigennützige Amtsführung; Untreue; Veruntreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 1 NDH L 6/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts komme es bei der Unterscheidung zwischen inner- und außerdienstlichen Verfehlungen nicht auf die formale Dienstbezogenheit, das heißt auf die enge räumliche oder zeitliche Beziehung der Tathandlungen zum Dienst, sondern auf die materielle Dienstbezogenheit, nämlich darauf an, ob durch das Verhalten irgendwelche innerdienstliche Pflichten verletzt worden sind (Urt. v. 24.11.1992 - 1 D 52.91 -, Dok.Ber. B 1993, 149).

    Nach den für die Abgrenzung zwischen inner- und außerdienstlichen Pflichtverletzungen maßgeblichen materiellen Kriterien (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1992 - 1 D 52.91 - Dok.Ber. B 1993, 149; NDH, Urt. v. 24.1.2002 - 1 NDH L 1562/01; Kümmel, Beamtenrecht, Stand: Februar 2003, § 85 RdNr. 66 m. w. Nachw.) ist im Hinblick auf den geschilderten engen sachlichen Zusammenhang zwischen den im Rahmen der Nebentätigkeit wahrgenommenen Aufgaben und dem Aufgabenbereich des Beamten als Amtsleiter des Schul- und Kulturamtes davon auszugehen, dass der Beamte durch die strafbare Veruntreuung die ihm gegenüber seinem Dienstherrn obliegende innerdienstliche Pflicht verletzt hat, die ihm übertragene Nebentätigkeit unter Beachtung der ihm als Beamten obliegenden Pflichten zu erfüllen.

  • BVerwG, 06.09.1989 - 1 D 50.88

    Beamtenrecht - Schwarze Kasse - Dienstvergehen - Entfernung aus dem Dienst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 1 NDH L 6/02
    Nichts grundsätzlich anderes kann für einen Beamten gelten, dessen pflichtwidrige Bereicherung zu Lasten des OJE, zu dessen Mitgliedern neben dem Landkreis Cloppenburg als Dienstherr des Beamten noch weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften gehören, nicht - wie in dem hier zu beurteilenden Fall - in direktem Zugriff auf bares Geld, sondern im missbräuchlichen Ausnutzen der ihm im Einzelfall anvertrauten Dienstgeschäfte mit Ziel und der Folge eigenen geldwerten Vorteils mit entsprechender finanzieller Einbuße seines Dienstherrn besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1984 - 1 D 115.83 -, BVerwGE 76, 228, 229; Urt. v. 6.9.1989 - 1 D 50.88 -, DVBl. 1989, 1160; NDH, Urt. v. 29.11.1991.

    Die Frage, ob ein Beamter noch tragbar ist, muss nach objektiven Kriterien entschieden werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.9.1989 - 1 D 50.88 -, DVBl. 1989, 1160).

  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 1 NDH L 6/02
    Der Umstand, dass der Beamte bisher weder strafrechtlich noch disziplinarrechtlich aufgefallen ist, vermag ein Absehen von der Höchstmaßnahme nicht zu rechtfertigen (vgl. Weiss, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, GKÖD, Band II, RdNr. 51 J 688; BVerwG, Urt. v. 20.2.2002 - 1 D 19.01 -; NDH, Urt. v. 21.11.2002 - 1 NDH L 2/02 -).
  • BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 1 NDH L 6/02
    Außerdem ist in der disziplinargerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die freiwillige, auch nicht durch die Furcht vor konkreter Entdeckungsgefahr bestimmte Wiedergutmachung des dem Dienstherrn zugefügten materiellen Schadens die ausnahmsweise Fortsetzung des Beamtenverhältnisses unter bestimmten Umständen zulässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.3.1988 - 1 D 69.87 -, BVerwGE 86, 1 = NVwZ 1989, 467; Urt. v. 9.5.1990 - 1 D 81.89 -, DVBl. 1990, 877; Urt. v. 26.03.2003 - 1 D 23.02 -; NDH, Urt. v. 29.11.1991 - 1 NDH L 1/91 -).
  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 1 NDH L 6/02
    Abgesehen davon, dass selbst eine verminderte Schuldfähigkeit das Verschulden nicht ausschließen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1993 - 1 D 69.91 -, NJW 1993, 2632; NDH, Urt. v. 19.7.1999 - 1 NDH L 27/98 -), sprechen die Umstände des vorliegenden Falles, insbesondere die Tatsache, dass der Beamte über einen Zeitraum von mehr als acht Jahren sich Geldbeträge des OJE in Höhe von mehr als 150.000,-- DM zugeeignet hat, dafür, dass der Beamte nicht zwanghaft, sondern bewusst und zielgerichtet und damit vorsätzlich gehandelt hat.
  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 1 NDH L 6/02
    Außerdem ist in der disziplinargerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die freiwillige, auch nicht durch die Furcht vor konkreter Entdeckungsgefahr bestimmte Wiedergutmachung des dem Dienstherrn zugefügten materiellen Schadens die ausnahmsweise Fortsetzung des Beamtenverhältnisses unter bestimmten Umständen zulässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.3.1988 - 1 D 69.87 -, BVerwGE 86, 1 = NVwZ 1989, 467; Urt. v. 9.5.1990 - 1 D 81.89 -, DVBl. 1990, 877; Urt. v. 26.03.2003 - 1 D 23.02 -; NDH, Urt. v. 29.11.1991 - 1 NDH L 1/91 -).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 1 D 23.02

    Bundesbankhauptsekretär; Entwendung von Banknoten; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 1 NDH L 6/02
    Außerdem ist in der disziplinargerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die freiwillige, auch nicht durch die Furcht vor konkreter Entdeckungsgefahr bestimmte Wiedergutmachung des dem Dienstherrn zugefügten materiellen Schadens die ausnahmsweise Fortsetzung des Beamtenverhältnisses unter bestimmten Umständen zulässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.3.1988 - 1 D 69.87 -, BVerwGE 86, 1 = NVwZ 1989, 467; Urt. v. 9.5.1990 - 1 D 81.89 -, DVBl. 1990, 877; Urt. v. 26.03.2003 - 1 D 23.02 -; NDH, Urt. v. 29.11.1991 - 1 NDH L 1/91 -).
  • BVerwG, 28.11.1984 - 1 D 115.83

    Ausnützen dienstlicher Möglichkeiten - Fortgesetzte Untreue - Private Zwecke -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 1 NDH L 6/02
    Nichts grundsätzlich anderes kann für einen Beamten gelten, dessen pflichtwidrige Bereicherung zu Lasten des OJE, zu dessen Mitgliedern neben dem Landkreis Cloppenburg als Dienstherr des Beamten noch weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften gehören, nicht - wie in dem hier zu beurteilenden Fall - in direktem Zugriff auf bares Geld, sondern im missbräuchlichen Ausnutzen der ihm im Einzelfall anvertrauten Dienstgeschäfte mit Ziel und der Folge eigenen geldwerten Vorteils mit entsprechender finanzieller Einbuße seines Dienstherrn besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1984 - 1 D 115.83 -, BVerwGE 76, 228, 229; Urt. v. 6.9.1989 - 1 D 50.88 -, DVBl. 1989, 1160; NDH, Urt. v. 29.11.1991.
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